Zielgruppe: Techniker, Fachkräfte, Meister für Veranstaltungstechnik, Veranstalter und Betreiber.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichVO) fasst die im Bereich des staatlichen Rechts bisher über zahlreiche Verordnungen verstreuten Arbeitsschutzanforderungen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und Anlagen in einer einzigen Verordnung zusammen. Insbesondere spielt die Auswahl der "Befähigten Personen" und die Inbetriebnahmeprüfung vor Ort eine entscheidende Rolle. Neben der Aufzählung der Aufgaben und Pflichten werden in der BetrSichVO auch Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände klar definiert.
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1 Tag: Mi 17.2.10 // Mo 13.9.10 |
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195 Euro zzgl. 19% USt (10% Rabatt für VPLT-, FAMAB und EVVC Mitglieder ) |
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Hartmut Starke |